Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden in Aufstellung

Die Beteiligung der öffentlichkeit ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei  der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen vorgeschrieben. Neben der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und Auslegung im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft, ist ergänzend die Veröffentlichung im Internet erforderlich.

Die online gestellten Unterlagen unterscheiden sich dabei grundsätzlich nicht von den in der Verwaltungsgemeinschaft einsehbaren und erforderlichen Dokumenten.

 

 

Derzeit keine öffentlichen Auslegungen

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