Soforthilfe für Hochwasserbetroffene
Wegen der schweren Hochwasserschäden hat die Bay. Staatsregierung ein Soforthilfepaket für alle Hochwasser-Betroffenen beschlossen.
Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte in Höhe von bis zu 5.000 € kann ab sofort online unter Soforthilfe | Landkreis Günzburg (landkreis-guenzburg.de) beantragt werden. Der Landkreis Günzburg hat hierfür ein Bürgertelefon unter Tel. 08221/95-333 eingerichtet.
Der Antrag für die Soforthilfe „Ölschaden“ in Höhe von bis zu 10.000 € ist ab sofort ebenfalls verfügbar.
Des Weiteren unterstützt Sie die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bei der schriftlichen Antragstellung. Werktags während der allgemeinen Dienstzeiten können im Zimmer 1 Anträge abgeholt bzw. ausgefüllt werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 08282/88996-0.
Auch für Gewerbetreibende oder Landwirte wurde im Rahmen des Hilfspaketes eine Soforthilfe beschlossen. Die Hilfe für Gewerbetreibende kann über die Regierung von Schwaben beantragt werden.
Für die betroffenen Landwirte ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei der Antragstellung zuständig.