Bekanntmachung öffentliche Auslegung "Erweiterung Schreinerei Finkele - 1. Änderung"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Ebershausen hat am 30. November 2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Schreinerei Finkele" zu ändern. Die BebauungsplanÄnderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt. Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.
Mit der BebauungsplanÄnderung soll planungsrechtlich die vorhabenbezogene Erweiterung des Produktionsgebäudes zulässig werden.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Vorhabengebietes, welches durch den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Schreinerei Finkele" festgelegt ist und umfasst Teilbereiche der Grundstücke Flur-Nr. 1408, 1408/1, und 1408/4, jeweils Gemarkung Ebershausen (vgl. nebenstehenden Lageplan (ohne Maßstab).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. Januar 2022 den Entwurf der vorhabenbezogenen BebauungsplanÄnderung gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Schreinerei Finkele - 1. Änderung" und die Begründung inkl. Anlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Zimmer 1, Anschrift: Rittlen 6, 86381 Krumbach

vom 4. April 2022 bis einschl. 6. Mai 2022

während folgender Zeiten (allgemeine Dienststunden) öffentlich aus: Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr / Mo - Mi:13:30 - 16:00 Uhr und Do:13:30 - 18:00 Uhr.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach eventuell nur eingeschräönkt zugänglich. Bitte beachten Sie hierzu die aktuell gültigen Regelungen.

Zur Einsichtnahme bitten wir Sie, die Möglichkeiten des Internets zu nutzen und Stellungnahmen möglichst schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach zu richten. Trotzdem besteht weiterhin die Gelegenheit der Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach. Dafür bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin unter Tel.-Nr. 08282/88996-0 zu vereinbaren.

für E-Mails verwenden Sie bitte nachstehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff "Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Schreinerei Finkele - 1. Änderung", Gemeinde Ebershausen.
E-Mail: info@vg-krumbach.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter
https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Ebershausen, den 25.03.2022

Harlad Lenz, Erster Bürgermeister

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