Gemeinde Waltenhausen - Bebauungsplan Nr. 6 "Südlich Tannengehaustraße" - öffentliche Auslegung

Bekanntmachung über die Änderung des Verfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 6 "Südlich Tannengehaustraße" in Waltenhausen und die Beteiligung der öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB

Die Gemeinde Waltenhausen hat am 27.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 "Südlich Tannengehaustraße" in Waltenhausen aufzustellen.

Die Gemeinde Waltenhausen beabsichtigt südlich der Tannengehaustraße im OT Waltenhausen neues Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Die Gemeinde hat viele Anfragen für Bauplätze, ein Großteil davon von ortsansässigen Bürgern. Um dem Wunsch nachzukommen und die Bauwilligen nicht zu verlieren, hat sich der Gemeinderat entschlossen ein Baugebiet auszuweisen.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 506/2, 507, 507/1 und 508, alle Gemarkung Waltenhausen.

In der Sitzung am 05.05.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Es wurde beschlossen das Verfahren von einem beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB in ein zweistufiges Regelverfahren zu ändern. Die bisher durchgeführte Beteiligung wird als frühzeitige öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §3 Abs. 1 BauGB) gewertet. für das Regelverfahren wurde jetzt ein Umweltbericht erstellt und die Eingriffsregelung wird angewandt.

Es wurde ebenfalls beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans gem. der im Rahmen der Abwägung gemachten Beschlüsse zu überarbeiten und den so geänderten Bebauungsplan (inkl. Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Untersuchung) sowie die bisher eingegangenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen liegen hierzu

vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 01. Juli 2022

Öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die auszulegenden Unterlagen sind ab spätestens 30. Mai 2022 nachfolgend unter Downloads veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Waltenhausen, den 20.05.2022

Alois Rampp

Erster Bürgermeister

 

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