Landkreisweite Elternbefragung 2023
Wie soll Ihr Kind in Zukunft betreut werden? Machen Sie mit! Es geht um Sie!
Liebe Eltern, Liebe Erziehungsberechtigte,
der Landkreises Günzburg führt regelmäßig Elternbefragungen durch. Wir wollen herausfinden, was Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder an Betreuungsangeboten im Landkreis Günzburg brauchen.
Wann? vom 01. bis 31. März 2023
Wer? Alle Eltern und Erziehungsberechtige von Kindern von 0 bis 10 Jahren
Wo? Online unter https://www.soscisurvey.de/GanZtag23/
Was? Wünsche zu Betreuungszeiten und Betreuungsformen
Wie lang? ca. 5 Minuten
Die Befragung wird anonym durchgeführt. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert außer Sie möchten an der Verlosung teilnehmen. Bei Fragen: Fachstelle für Jugendhilfe- und Bildungsplanung, Tel: 08221- 95 869 und jugendhilfeplanung@landkreis-guenzburg.de
Wo Heimat verbindet & Zukunft vereint.
Längere Öffnungszeiten im Bürgerbüro der VG Krumbach
Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bietet ihren Bürgern ab dem 1. März 2023 frühere Öffnungszeiten des Bürgerbüros an. Von Montag bis Freitag ist es bereits ab 7.00 Uhr (statt 8.00 Uhr bisher) bis 12.30 Uhr möglich, das Bürgerbüro mit seinen Anliegen zu besuchen. Eine Terminabsprache ist auch weiterhin nicht nötig. Diese frühere Öffnungszeit soll berufstätigen Bürger:innen die Möglichkeit geben ihre Amtsgeschäfte bereits vor ihrem Arbeitsbeginn zu erledigen. Am Nachmittag ist das Bürgerbüro am Montag von 13.30 – 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 - 18.00 Uhr geöffnet.
Hier zusammengefasst die neuen Öffnungszeiten:
Tag |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
07.00 – 12.30 Uhr |
13.30 – 16.00 Uhr |
Dienstag |
07.00 – 12.30 Uhr |
geschlossen |
Mittwoch |
07.00 – 12.30 Uhr |
geschlossen |
Donnerstag |
07.00 – 12.30 Uhr |
13.30 – 18.00 Uhr |
Freitag |
07.00 – 12.30 Uhr |
geschlossen |
Suche nach Asylunterkünften
Nachdem im Landkreis Günzburg wöchentlich etwa 50 geflüchtete Personen unterzubringen sind, ist das Landratsamt Günzburg auf der Suche nach weiteren Asylunterkünften. Gesucht werden Gebäude, in denen 20 Personen oder mehr untergebracht werden können. Sofern Sie leerstehende Wohnungen oder auch Häuser besitzen und helfen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an unterbringung@landkreis-guenzburg.de <mailto:unterbringung@landkreis-guenzburg.de>
Daneben wird auch Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge, die aktuell noch in Gemeinschaftsunterkünften leben und langfristig bei uns im Landkreis leben möchten, gesucht. Angebote können in die Online-Wohnraumbörse des Landkreises unterhttps://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/integration/online-wohnraumboerse-formular <https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/integration/online-wohnraumboerse-formular> eingetragen werden.
Sie leisten damit einen großen Beitrag zum Schutz der Geflüchteten. Die Mitarbeiter des Landratsamts Günzburg stehen Ihnen als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Jedes Angebot Ihrerseits ist hilfreich und wird aufgenommen.
Aktuelle Infos zu Kinderreisepässen
Aufgrund einer Gesetzesänderung hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Die VG Krumbach weist aber darauf hin, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der damaligen Gültigkeitsdauer von sechs Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument oder lassen es mit einem neuen Foto aktualisieren. Im letzteren Fall wird dann aber die Gültigkeitszeit auch auf ein Jahr verkürzt.
Ihr Bürgerbüro der VGem Krumbach
Grundsteuer
Bei der Grundsteuer wird das Grundvermögen (Grund und Boden einschl. Gebäude, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) nach seinem Ertrag oder Wert besteuert. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Reform der Grundsteuer
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern?
Dann aufgepasst:
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Alle Informationen auf unserer Seite Reform der Grundsteuer
Grundsteuer-Reform: Formulare
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen.
Die Grundsteuererklärung kann seit dem 1. Juli 2022 bis zum 30. April 2023 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Die Abgabe kann elektronisch über Elster oder in Papierform erfolgen:
Elster: Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. (Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.)
Bitte nutzen Sie die Chance zur Abgabe der Erklärungen über Elster. Durch die übersichtliche Benutzerführung werden Sie Schritt für Schritt durch die Grundsteuererklärung geführt. für die Finanzämter bedeutet dies eine enorme Arbeitserleichterung.
Papierform: Zum Ausfüllen am PC stehen die grauen Formulare unter www.grundsteuer.bayern.de bereit. Die grünen Formulare zum handschriftlichen Ausfüllen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach im Eingangsbereich aus.
Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärungen erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de. Auf dieser Webseite finden Sie auch Videos zum Ausfüllen der Formulare.
Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wenn Sie Ihre Hilfe in Form von Unterkünften und weitere Unterstützungen anbieten möchten, dürfen wir Sie auf die Homepage des Landkreises Günzburg https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/ukraine verweisen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
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