Aktuelles

Hinweise zur Briefwahl zur Bundestagswahl

Der Versand der Briefwahlunterlagen ist seit Dienstag, 4. Februar am Laufen. Um sicherzustellen, dass Ihre Briefwahlunterlagen sicher rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen, raten wir zu einem frühzeitigen Rückversand der Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief kann aber auch selbst im Rathaus abgegeben werden bzw. in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Als weitere Alternative gibt es bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.

Bitte beachten Sie!

Es liegt in der Verantwortung des Wählers, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt der VG Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) eingeht! Im Wahllokal dürfen keine Wahlbriefe angenommen werden!

 

Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, der ab 2025 gilt. Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides.

Möchten Sie Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer einlegen, bitten wir folgendes zu beachten:

Im Zuge der Grundsteuerreform erhielten Sie für jedes Aktenzeichen drei Bescheide:

Auf Grund Ihrer Grundsteuererklärung erstellte das Finanzamt

  • einen Bescheid über den Grundsteuerwert/Grundsteueräquivalenzbetrag/Einheitswert sowie
  • einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.

Die Gemeinde erstellte auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes

  • den Grundsteuerbescheid.

Gegen jeden dieser Bescheide kann Widerspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann jedoch nicht damit begründet werden, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft ist. Diese sind reine Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Grundsteuer und deshalb für die Gemeinde bindend. Werden die Grundlagenbescheide (Bescheid über Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag) durch das Finanzamt geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an.

Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.

 

 

Fotokabine im Bürgerbüro der VG Krumbach

Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach in Kooperation mit dem Fotostudio Schwarz aus Bodenwöhr einen modernen Passbildautomaten im Bürgerbüro aufgestellt. Dadurch ist es nun möglich, direkt die benötigten biometrischen Bilder für Reisepässe bzw. Personalausweise anzufertigen. Die Aufnahmen können ebenso für alle anderen amtlichen Dokumente wie Führerscheine, Behindertenausweise, Krankenversichertenkarten, Fischerscheine etc. verwendet werden. Alle Bürger können nun direkt vor Ort ohne zeitaufwändige Umwege zum Preis von 10 € (nur Barzahlung möglich) ihre biometrischen Passbilder direkt hier im Bürgerbüro in bester Qualität in Minutenschnelle erstellen lassen. 

 

 


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